Herzlich willkommen auf den Internetseiten des VHBB
Sehr geehrte Damen und Herren, herzlich willkommen auf den Internetseiten des Verbandes der höheren Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamten in Bayern (VHBB)! Der VHBB ist ein bayernweit aktiver Verband. Mitglieder sind rund 2.400 Führungskräfte des höheren Verwaltungsdienstes mit Universitätsausbildung. Seit über 50 Jahren setzen wir uns aktiv für die Interessen unserer Mitglieder ein. Sollten Sie weitere Informationen benötigen, stehen unsere Geschäftsstelle und ich selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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„Die verfassungsrechtliche Stellung des
höheren Dienstes vor dem Hintergrund der angekündigten Reform des
Laufbahnrechts in Bayern“ - so der Titel der ersten wissenschaftlichen Arbeit zu diesem Themenbereich von Professor Dr. Matthias Pechstein, veröffentlicht in der Zeitschrift für Beamtenrecht (ZBR), Heft 1/2 2009 (Seiten 20-33)
Die bayerische Landesregierung hat im Juni 2008 eine grundsätzliche Änderung des Laufbahnrechts der Beamten in Bayern beschlossen. Das sog. „Neue Dienstrecht“ wird am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
An Stelle der vier Laufbahngruppen „einfacher bis höherer Dienst“ wird es künftig eine „durchgehende Einheitslaufbahn“ geben, die Laufbahngruppen werden ersetzt durch „Qualifikationsebenen“. Der hier eingestellte Beitrag von Professor Dr. Matthias Pechstein untersucht die verfassungsrechtliche Stellung des höheren Dienstes vor diesem Hintergrund. Dabei wird die verfassungsrechtliche Bedeutung des Laufbahngruppenprinzips untersucht und das bayerische Reformmodell an dem entsprechenden Ergebnis gemessen. Dabei zeigt sich, dass das neue bayerische Modell das Laufbahngruppenprinzip der Sache nach - wenn auch unter anderer terminologischer Bezeichnung - durchaus wahrt. Erörtert wird auch die Problematik der Aufstiegsbedingungen und der an Fachhochschulen erworbenen Masterabschlüsse.“ Einen Sonderdruck des Gutachtens sendet Ihnen die VHBB-Geschäftsstelle auf Anfrage gerne zu.
Bei der Mitgliederversammlung des VHBB am 14. Juni 2010 hat der Beamtenrechtsexperte MR Jürgen Lorse seinen bemerkenswerten Vortrag zum Thema „Reföderalisierung des Dienstrechts in Deutschland“ gehalten. Das Beamtenrecht wird seit dem Jahr 2006 in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich behandelt, das eine Land reformiert mehr, das andere weniger, der „gesamtstaatliche Blick“ geht dabei aber verloren. Mit seiner Abhandlung stellt Herr Lorse die „gesamtstaatliche Verantwortung“ im Vergleich zu einer im Zuge der Föderalismusreform von 2006 wieder aufgenommenen „Rückkehr zur Kleinstaaterei im Deutschen Beamtenrecht“ gegenüber. Vortrag Reföderalisierung des Dienstrechts - Jürgen Lorse
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat im August 2010 als erstes der Bayerischen Ressorts bereits auf der Grundlage des Neuen Dienstrechts sein „Konzept zu einer Modularen Qualifizierung“ (hier für die Beamten der Steuerverwaltung, EStBAPO) vorgestellt, nach welchem der Aufstieg von der „dritten zur vierten Qualifikationsebene“ oder, nach bisherigem Recht, „vom gehobenen zum höheren Dienst“ geregelt wird. Als erstem auf der Basis des Neuen Dienstrechts erarbeiteten Konzepte kommt diesem Entwurf eine grundlegende, weil beispielgebende Bedeutung zu! Konzept des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
Der VHBB hat gegenüber diesem Konzept, welches noch erhebliche Defizite wegen nicht ausreichend abgefragter Leistungsnachweise in sich trägt, erhebliche, auch verfassungsrechtliche Bedenken (gem. Art. 94 Satz 2 Bayer.Verf. sind „Prüfungen“ für den Aufstieg nötig). Die ausführliche Stellungnahme des VHBB ist als grundsätzliche Aussage zur Modularen Qualifizierung zu verstehen und nicht nur als Stellungnahme zum Aufstiegsverfahren für die Steuerbeamtinnen und -beamten. Der „Aufstieg“ in eine höhere Qualifikationsebene soll aus Sicht des VHBB nicht verhindert werden, die für neue und verantwortungsvollere Ämter erforderliche Qualifikation muss aber belegt sein! |